DGZI Implant Dentistry Award

Die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie (DGZI) ist eine der größten wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Europa und hat mit ihren Kooperationspartnern über 12000 Mitglieder. Erstmals wurde im Jahr 2005 von der DGZI zu ihrem 35 jährigen Bestehen der DGZI Implant Dentistry Award verliehen. Anlässlich des 40 jährigen Bestehens der DGZI 2010 wird der Implant Dentistry Award im Rahmen des Internationalen Jahreskongresses in Berlin verliehen.

Dieser Preis wurde durch den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der DGZI
Dr.med.dent. Roland Hille ins Leben gerufen und ist in diesem Jahr mit 10000 Euro dotiert.
Nachfolgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am DGZI Implant Dentistry Award erfüllt sein:
Die eingereichten Beiträge müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2009 und dem 30. April 2010 in einem internationalen peer-reviewed Journal veröffentlicht worden sein. Dabei ist das Datum der Online-Publikation bzw. das Erscheinungsdatum der Druckversion entscheidend.
Nicht habilitierte und in der Praxis niedergelassene Kollegen, die DGZI Mitglieder sind, können sich auch dann bewerben, wenn die eingereichten Artikel von einem internationalen peer-reviewed Journal abgelehnt wurden. Die Absage ist als Anlage beizufügen.
Der Preis ist mit insgesamt € 10.000 dotiert.
Er gliedert sich in einen 1. Preis  5000 Euro, 2. Preis 3000 Euro, 3. Preis 2000 Euro
Es ist eine Bewerbung von Alleinautoren oder Forschergruppen möglich. Bewirbt sich eine Forschergruppe, so kann sie nur insgesamt als Preisträger benannt werden. Entsprechend wird der Geldbetrag von z.B. 5.000,00 € nur einmal ausbezahlt. Jedes Mitglied einer Forschungsgruppe erhält jedoch eine gesonderte Urkunde.
Die Arbeiten müssen anonym – mit einem Kennwort versehen –  in 4 facher Ausfertigung und als PDF bis zum 15.Mai 2010 - per Einschreiben mit Rückschein an den
 
Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates
Dr.med.dent. Roland Hille, Königsallee 49c, 41747 Viersen´

eingereicht werden. Sie dürfen den oder die Autoren nicht erkennen lassen. In einem beigefügten verschlossenen Umschlag, der mit dem Kennwort beschriftet ist, sollen der/die Name(n) und die Adresse(n) des/der Autoren angegeben werden. Der Umfang soll 30 Seiten DIN A4 – zweizeilig geschrieben – nicht überschreiten. Auch von Dissertationen oder Habilitationsschriften sollen nur in Zeitschriften veröffentlichungsfähige Fassungen von maximal 30 Seiten eingereicht werden.


Die eingereichte Arbeit wird unter folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
1. Wissenschaftliche Bedeutung des Themas,
2. Versuchsanordnung,
3. neue Erkenntnisse, Vorschläge, Verfahren,
4. Bedeutung für die Implantologie,
5. Form und Darstellung.

Die Teilung des Preises bei gleichwertigen Arbeiten, ebenso wie die Nichtvergabe, wenn keine der eingereichten Arbeiten preiswürdig erscheint, ist möglich. Bei Nichtvergabe kann der Preis zur Berücksichtigung weiterer preiswürdiger Arbeiten bei der nächsten Ausschreibung zusätzlich vergeben werden. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury im Auftrag des DGZI Vorstandes.
Die Entscheidung  ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die DGZI behält sich die Entscheidung über die Publikation der Beiträge vor.