DGZI Implant Dentistry Award
Dr.med.dent. Roland Hille ins Leben gerufen und ist in diesem Jahr mit 10000 Euro dotiert.
Nachfolgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am DGZI Implant Dentistry Award erfüllt sein:
Die eingereichten Beiträge müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2009 und dem 30. April 2010 in einem internationalen peer-reviewed Journal veröffentlicht worden sein. Dabei ist das Datum der Online-Publikation bzw. das Erscheinungsdatum der Druckversion entscheidend.
Nicht habilitierte und in der Praxis niedergelassene Kollegen, die DGZI Mitglieder sind, können sich auch dann bewerben, wenn die eingereichten Artikel von einem internationalen peer-reviewed Journal abgelehnt wurden. Die Absage ist als Anlage beizufügen.
Der Preis ist mit insgesamt € 10.000 dotiert.
Er gliedert sich in einen 1. Preis 5000 Euro, 2. Preis 3000 Euro, 3. Preis 2000 Euro
Es ist eine Bewerbung von Alleinautoren oder Forschergruppen möglich. Bewirbt sich eine Forschergruppe, so kann sie nur insgesamt als Preisträger benannt werden. Entsprechend wird der Geldbetrag von z.B. 5.000,00 € nur einmal ausbezahlt. Jedes Mitglied einer Forschungsgruppe erhält jedoch eine gesonderte Urkunde.
Die Arbeiten müssen anonym – mit einem Kennwort versehen – in 4 facher Ausfertigung und als PDF bis zum 15.Mai 2010 - per Einschreiben mit Rückschein an den
Dr.med.dent. Roland Hille, Königsallee 49c, 41747 Viersen´
Die eingereichte Arbeit wird unter folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
1. Wissenschaftliche Bedeutung des Themas,
2. Versuchsanordnung,
3. neue Erkenntnisse, Vorschläge, Verfahren,
4. Bedeutung für die Implantologie,
5. Form und Darstellung.
Die Teilung des Preises bei gleichwertigen Arbeiten, ebenso wie die Nichtvergabe, wenn keine der eingereichten Arbeiten preiswürdig erscheint, ist möglich. Bei Nichtvergabe kann der Preis zur Berücksichtigung weiterer preiswürdiger Arbeiten bei der nächsten Ausschreibung zusätzlich vergeben werden. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury im Auftrag des DGZI Vorstandes.
Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die DGZI behält sich die Entscheidung über die Publikation der Beiträge vor.





