DGZI Dissertationspreis

Ausschreibung: Der Dissertationspreis wird von der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie ( DGZI )verliehen, und er ist mit 2000 € dotiert. Der Dissertationspreis wird vom Vorstand der DGZI als Anerkennung für die beste der eingereichten Dissertationen auf dem Gebiet der oralen Implantologie vergeben.

Hierbei sind Dissertationen im Bereich der Prothetik oder der Parodontologie mit Schwerpunkt Implantologie ebenfalls preiswürdig.
Um den Preis können sich alle in der Bundesrepublik Deutschland tätigen deutschen und ausländischen Zahnärzte bewerben. Die Approbation der ausländischen Zahnärzte muß der deutschen Approbation als gleichwertig anerkannt sein. Weiterhin können sich alle in der zahnärztlichen Forschung tätigen Wissenschaftler bewerben, soweit sie eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzen.
Die Arbeiten müssen bis zum 30. April 2010 in vier Exemplaren vom Betreuer der Dissertation an folgende Anschrift eingereicht werden :
        
         Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie ( DGZI )
         Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates Dr.med.dent. Roland Hille
         Feldstraße 80
         40479  Düsseldorf
         Stichwort: DGZI Dissertationspreis

eingereicht werden.
Die Arbeit darf nicht für ein Ausschreibungsverfahren eines anderen wissenschaftlichen Preises eingereicht sein.
Wird bei der Einreichung einer Arbeit gegen die Bestimmungen verstoßen, so scheidet sie aus der Bewertung aus.
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:

1. Wissenschaftliche Bedeutung des Themas,
2. Originalität von Material und Methoden,
3. Erkenntnisgewinn,
4. Form und Darstellung.

Die Veröffentlichung der mit dem Preis ausgezeichneten Arbeit wird von der DGZI national und international gefördert. Nicht prämierte Arbeiten werden den Absendern zurückgegeben.
Eine Nichtvergabe, wenn keine der eingereichten Arbeiten preiswürdig erscheint, ist möglich. In diesem Fall kann der Preis zur Berücksichtigung weiterer preiswürdiger Arbeiten zusätzlich vergeben werden.
Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen